Rechtsprechung
SG Oldenburg, 19.03.2012 - S 22 SO 31/12 ER |
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Volltextveröffentlichung
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Sozialhilfe
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- BVerfG, 25.10.1988 - 2 BvR 745/88
Eidespflicht
Auszug aus SG Oldenburg, 19.03.2012 - S 22 SO 31/12
Da-her ist vorläufiger Rechtsschutz nur dann zu gewähren, wenn ohne ihn schwere und un-zumutbare, anders nicht abwendbare Nachteile entstünden, zu deren nachträglicher Be-seitigung die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr in der Lage wäre (vgl. Bundes-verfassungsgericht, BVerfGE 79, 69, 74 mit weiteren Nachweisen).